Der Hamburger Senat hat das Corona-Soforthilfe-Programm erweitert. Neben den bereits eingeleiteten Maßnahmen wird zusätzlich ein Zuschussverfahren, die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) des Senats oder auch Hamburger Schutzschirmverfahren genannt, eingerichtet.

Der Senat legt mit der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB) ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf. Nach Aussage von Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher auf der heutigen Landespressekonferenz sollen diese Hilfen nicht nur für die Unternehmen gelten, die durch die städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Hilfen sollen auch für deren Lieferanten und andere indirekt betroffene Unternehmen gelten.

Die genauen Förderrichtlinien sollen lt. Aussage des Hamburger Finanzsenators Andreas Dressel auf der heutigen Landespressekonferenz zu Corona kurzfristig ab der nächsten Woche entwickelt werden. Daher kann derzeit keine Aussage darüber getroffen werden, wo die Antragsformulare zu erhalten sind und welche Stellen die Anträge bearbeiten und bewilligen.

Die Hamburger Corona Soforthilfe soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von

2.500 € (Solo-Selbständige)
5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Bei den geplanten Zuschüssen handelt es sich um echte Zuschüsse, d.h. diese sind bei zweckgemäßer Verwendung nicht zurückzuzahlen und unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Erste Eckpunkte finden Sie z.B. auf dem folgenden Link der Handelskammer Hamburg:

https://www.hk24.de/produktmarken/startseite-alt/coronavirus/finanzielle-soforthilfen-4737170#titleInText0

Sobald die genauen Förderrichtlinien und das Antragsverfahren veröffentlicht werden, erhalten Sie weitere Informationen.

Das Soforthilfe-Programm ist zwischen den Bundesländern abgestimmt. Sofern Sie nicht in Hamburg ansässig sind, sollten Sie sich als Betroffen/r in Ihrem Bundesland auf den Webseiten des zuständigen Wirtschaftsministeriums oder -Senats erkundigen.